Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen

Teilnahmebedingungen
Start der Mitarbeiterempfehlungsaktion ist der 01.04.2022. Empfehlungen, die vor diesem Termin erfolgt sind, können nicht berücksichtigt werden. Empfohlen werden können nur Personen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung in keinem Arbeitsverhältnis mit der worqity GmbH stehen oder zuvor bereits Mitarbeiter der worqity GmbH waren. Sowohl der Empfehler als auch die empfohlene Person müssen der worqity GmbH vor Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses namentlich bekannt sein. Empfehlen darf nur eine private Person. Der Rechtsweg ist in jedem Falle ausgeschlossen.

Zustimmung des Empfohlenen
Das Einverständnis des Empfohlenen wird benötigt und muss dem Empfehler vorliegen. Erst nach Vorliegen des Einverständnisses ist der Empfehler berechtigt, die Kontaktdaten an die worqity GmbH weiterzugeben.

Ausschlusskriterien
Die worqity GmbH weist darauf hin, dass die Empfehlung in bestimmten Fällen gesetzlich unzulässig ist. So darf der Empfohlene keinesfalls unzumutbar belästigt oder unter Druck gesetzt worden sein. Dies gilt insbesondere für die Kontaktaufnahme bzw. Werbung über Telefon-, E-Mail oder andere Wege ohne seine Zustimmung. Der Empfohlene darf nicht durch falsche Versprechungen, die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Verschweigen wichtiger Informationen getäuscht werden. Zudem darf der Empfehler Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis und ohne Nachweis der Einverständniserklärung nicht an die worqity GmbH weitergeben.

Die worqity GmbH ist berechtigt, den Empfehler von der Empfehlungsaktion auszuschließen und / oder die Prämie nicht auszuzahlen, wenn ein Sachverhalt wie oben stehend vorliegt.

Ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen sind Mitarbeiter der worqity GmbH, die mit Vertriebs-, Personal- und Recruitingaufgaben betraut sind.

Auszahlungsbedingungen für die Prämie
Für jede erfolgreiche Empfehlung erhält der Empfehler eine einmalige Prämienzahlung in Höhe von 500,- Euro (brutto). Voraussetzung dafür ist, dass
1)der empfohlene Kandidat von unserem Kunden im Rahmen der Personalvermittlung eingestellt wird
2)der empfohlene Kandidat nach Vertragsabschluss mindestens 3 Monate bei der worqity GmbH beschäftigt ist,
3) der empfohlene Kandidat bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit der worqity GmbH steht oder stand. Des weiteren darf der Kandidat sich nicht bereits vorher – unabhängig von der Empfehlung – bei der worqity GmbH beworben haben und darf noch nicht in der Bewerberdatenbank von der worqity GmbH eingetragen sein,
4) der Empfehler im Falle von Mehrfachnennungen den neuen Kandidaten als Erster vorgeschlagen hat (entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Empfehlung bei der worqity GmbH),
5) die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen der worqity GmbH vor Zustandekommen des neuen Arbeitsverhältnisses bekannt waren.

Hinweis
Die worqity GmbH weist darauf hin, dass Prämien, die für erfolgreiche Empfehlungen gezahlt werden, im Zweifel dem Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen können und vom Empfänger gegenüber dem Finanzamt eigenständig als Einkünfte anzuzeigen sind. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt die worqity GmbH in diesem Zusammenhang Dritten gegenüber keine Haftung.